Berechnung des Mehrwertes

Der Mehrwert ist dem Unterschied zwischen gleich:

* Der Überlassungspreis (oder die Enteignungsentschädigung)
* Und der Selbstkostenpreis (oder der Verkaufswert für die Güter, die von Schenkung oder Aufeinanderfolge erworben sind).

Sie haben auf Verminderungen und Niedergeschlagenheiten ein Recht:

Für die langfristigen Mehrwerte:

* Anwendung eines Geldentwertungskoeffizienten

Der Anschaffungspreis und seine eventuellen Zuschläge sind verhältnismäßig der Variation des jährlichen mittelmäßigen Hinweises der Verbraucherpreise seit dem Erwerb oder der Ausgabe revidiert (Koeffizienten zu sehen);

* Niedergeschlagenheit für Dauer von Besitz

Die unbeweglichen Mehrwerte, die in mehr als zwei Jahren nach dem Erwerb des Gutes verwirklicht sind, sind um 5 % für jedes Jahr von Besitz jenseits der Zweiten reduziert.

Für die Gesamtheit der Mehrwerte:

* Die Familienniedergeschlagenheit für die erste Überlassung eines steuerbaren zweiten Wohnsitzes. Wenn Sie von dieser Niedergeschlagenheit profitieren, wendet sich Betrag in:

40 000 F für ein Ehepaar;

30 000 F für die Witwer, Unverheiratete oder die sich scheiden gelassen sind;

10 000 zusätzliche F von lebhaftem Kind, dessen Verbindung, oder vertreten (das heißt gestorben, gesetzlich eingerichtet ist, aber dessen Nachkomme wenigstens lebhaft ist), daß er ist oder nicht in unterhalten.

Sie können davon nur profitieren, wenn Sie die freie Verfügung des Wohnortes während wenigstens 5 Jahre auf andauernde oder unterbrochne Weise gehabt haben und die freie Verfügung davon zur Zeit des Verkaufes haben. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn das Gebäude verliehen ist.

Diese Niedergeschlagenheit häuft sich, nach dem Fall, mit der allgemeinen Niedergeschlagenheit im Wert von 6 000 F an oder die 75 000 F besonder ist;

* Die allgemeine Niedergeschlagenheit im Wert von 6 000 F;
* Die besondere Niedergeschlagenheit im Wert von 75 000 F betrifft, wenn Sie enteignet gewesen sind oder wenn Sie ihr Gebäude auf gütliche Weise in einer öffentlichen Gemeinschaft abgegeben haben.

Sie können für dieselbe Überlassung gleichzeitig von der Niedergeschlagenheit im Wert von 6000 F und von der besonderen Niedergeschlagenheit im Wert von 75 000 F nicht profitieren.

Beispiel: Überlassung am 2. März 1999 eines Gebäudes, das am 22. September 1989 erworben ist. Der Mehrwert, der 2000 angemeldet ist, ist berechnet, Anwendung des Koeffizienten machend, der für 1989 vorgesehen ist (d.h. 1,19) im folgenden Bild.

 

Geldentwertungskoeffizienten
Für die Bestimmung meist - valuesréalisées 1998


An Jahr

Koeffizient

An Jahr

Koeffizient

An Jahr

Koeffizient

In 1977

2,90

In 1985

1,34

In 1993

1,07

In 1978

2,66

In 1986

1,30

In 1994

1,06

In 1979

2,40

In 1987

1,27

In 1995

1,04

In 1980

2,12

In 1988

1,23

In 1996

1,02

In 1981

1,87

In 1989

1,19

In 1997

1,01

In 1982

1,67

In 1990

1,15

In 1998

1,00

In 1983

1,52

In 1991

1,12

In 1999

1,00

In 1984

1,42

In 1992

1,09

 

Rechenbeispiel des Mehrwertes

Sie sind verheiratet, und Sie haben zwei Kinder in unterhalten. Sie sind ein Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes, des Wertes im Wert von 600 000 F, und ihres zweiten Wohnsitzes. Im September 1999 verkaufen Sie zum Preis im Wert von 950 000 F ihren zweiten Wohnsitz, den Sie im Mai 1990 für 420 000 F gekauft hatten; Anläßlich dieses Verkaufes zahlen Sie 35 000 Kommissionsf einem Vermittler.

Sie haben Renovierungsausgaben für 30 000 F 1995 ausgeführt.

Sie haben 36 000 Interessenf vom 1990 bis 1995 bezahlt.

Es handelt sich um einen langfristigen Mehrwert (in mehr als 2 Jahren von Besitz des Gebäudes).

Überlassungspreis: 950 000 F

Gezahlte Kommission: - 35 000 F

Gesamtzahl: 915 000 F

Selbstkostenpreis:

A) Anschaffungspreis: 420 000 F

Anschaffungskosten (Verbrechen von 10 %) 42 000 F

Gesamtzahl: 462 000 F

Anwendung des Koeffizienten von 1990 x 1,15 F

Gesamtzahl: 531 300 F

B) Renovierungsarbeiten: 30 000 F

Anwendung des Koeffizienten von 1995 x 1,04 F

Gesamtzahl: 31 200 F

C) Darlehenszinsen ( 1 ) 36 000 F

Totaler Selbstkostenpreis:

531 300 F + 31 200 F + 36 000 F = 598 500 F

* Unterschied: 915 000 F - 598 500 F 316 500 F
* Verminderung, die für die langfristigen Mehrwerte verwendbar ist:

Die Zahl von Besitzjahren jenseits der 2. ist treu

In 7 ( 2 ) ist 5 % x 7 = 35 % {2}

Betrag von der Verminderung: 316 500 F x 35 % = - 110 775F

* Überlassungsmehrwert 205 725F
* Allgemeine Niedergeschlagenheit - 6 000 F
* Niedergeschlagenheit für zweiten Wohnsitz ( 3 ):-60 000 F {3}
* Steuerbarer Mehrwert

Gesamtzahl: 139 725F

(1) Allein werden die Interessen der Leihen, die vor dem 1. Januar 1997 für den Bau einer neuen Unterkunft und vor dem 1. Januar 1998 für den Erwerb einer alten Unterkunft verzerrt sind, für die Berechnung des Mehrwertes berücksichtigt sein können.

(2) Man hält nur die Zahl völliger Jahre: Diese Berechnung ist, nicht von Kalenderjahr, aber von völliger Periode von 12 Monaten ab dem Eingangsdatum des Gutes im Erbe die Abgebende ausgeführt.

(3) 40 000 F für ein Ehepaar mehr 10 000 F von Kind in unterhalten= 40 000 F + 10 000 F + 10 000 F, d.h. 60 000 F.

Die Besteuerung der Mehrwerte

Für die wohnhaften Personen in Frankreich:

* Die auf kurze Frist Mehrwerte sind, für ihren Gesamtbetrag, in die anderen Jahreseinkommen des Steuerzahlers integriert, um in der vorwärtschreitenden Tabelle der Einkommensteuer unterworfen zu sein;
* Die langfristigen Mehrwerte sind nach dem System des Quotienten automatisch vorgeschrieben, das die Staffelung der Steuer mildert;
* Die Mehrwerte sind in der sozialen Entnahme von 2 % unterworfen wie in der CSG und in der CRDS für die Ganzheit von ihrem Betrag.

Beispiel

Sie sind verheiratet und Sie haben 2 Kinder in unterhalten (Sie profitieren von 3 Anteilen für die Steuerermittlung auf dem Einkommen).

Sie haben ein steuerbares Nettoeinkommen im Wert von 110 000 F.

Die Steuer, die in der steuerbaren Gründung im Wert von 110 000 F entspricht, ist in 3 226 F treu.

Wenn Sie, außerdem, 1999 einen langfristigen Mehrwert 34500F verwirklicht haben, die zusätzliche gemäß diesem Mehrwert gesollte Steuer ist nach dem System des Quotienten berechnet:

* Einteilung von 5 steuerbaren Mehrwertes: 34 500 F: 5 = 6 900 F
* 1/5 der Gesamtzahl des Mehrwertes ist zum steuerbaren Nettoeinkommen hinzugefügt:
110 000 F + 6 900 F = 116 900 F

* Steuer, die in der steuerbaren Gründung im Wert von 116 900 F = 4 052 F entspricht
Steuer, die in 1/5 des steuerbaren Mehrwertes entspricht:

4 052 - 3 328 F = 724 F

* Steuer, die im Gesamtbetrag des steuerbaren Mehrwertes entspricht: 724 F x 5 = 3 620 F.

Totale Steuer, die gemäß 1999 gesollt ist: 3 328 F + 3 620 F = 6 949 F.

Der Mehrwert kann, auf ihrer Anfrage, von einer aufgeteilten Bezahlung Gegenstand sein (von gleichen Anteilen der Steuer, die für 5 Jahre gesollt ist, die diesem sein Verwirklichung folgen).

Die Option für diese Veranlagungsweise zieht die Einklagbarkeit eines ab dem gesetzlichen Satz zusätzlich zum 1. Steuerbruch berechneten Interesses fort , die in Erhebung gelegt ist. Für Jahr 1999 ist er in 3,40 % festgelegt gewesen.

Der Satz, der in den folgenden Steuerbrüchen angewandt ist, ist der cumul der jährlichen gesetzlichen Sätze seit dem Datum von Legen in der Erhebung des 1. Bruches.

Sie sollen daraus die Anfrage auf der Meldung n ° 2049, in diesem Fall , machen, 2042 in den Linien " aufgeteilte gebetene Bezahlung " oder " nicht gebetene aufgeteilte Bezahlung zentriert III (oder durch Beschwerde, die in der gesetzlichen Frist vorgestellt ist) und den Betrag vom Mehrwert auf der Meldung n ° zurückzutragen ".

Sie können zugunsten der aufgeteilten Bezahlung verzichten. Die bedingten Brüche sind von der direkten passenden Besteuerung des gesetzlichen Zinsfußes des Erhebungsjahres dann Gegenstand.

Die Meldung der Mehrwerte

Sie sollen den Mehrwert auf der Drucksache n ° in meldungs2049 der Mehrwerte berechnen und den Gesamtbetrag der Mehrwerte in der entsprechenden Rubrik der Einkommenssteuererklärung n ° in 2042 zurücktragen (3. Seite, Absatz 3).

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